Fördermöglichkeiten für Lüftungsanlagen im Jahr 2023
Eine Lüftungsanlage kann erheblich zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes beitragen. Sie sorgt für einen konstanten Luftaustausch im Gebäude und führt gespeicherte Wärme zurück in den Innenraum. Dies kann Feuchteschäden verhindern, Heizenergie sparen und das Wohnklima verbessern. Aus diesen Gründen werden Lüftungsanlagen staatlich und regional gefördert.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein überarbeitetes Förderprogramm, das seit Januar 2021 in Kraft ist. Es fasst die bisherigen Angebote zur Förderung der Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zusammen. Es umfasst auch die Förderung von Lüftungsanlagen, die in Form eines Zuschusses oder eines Kredits gewährt werden können. Mit der Zusammenlegung soll die staatliche Förderung für energieeffiziente Gebäude zentral verwaltet werden, sodass ein Antrag für alle Fördermöglichkeiten ausreicht. Bis 2023 müssen die einzelnen Förderprogramme jedoch noch separat bei der BAFA oder der KfW beantragt werden.
Die BEG unterteilt sich in drei Bereiche: Förderung für Wohngebäude (BG WG), Förderung für Nichtwohngebäude (BG NWG) und Förderung für Einzelmaßnahmen (BG EM). Die Förderung für eine Lüftungsanlage kann sowohl als Einzelmaßnahme (BEG EM) oder im Rahmen einer umfassenden Gebäudesanierung oder eines Neubaus (BEG WG) beantragt werden. Dabei stehen verschiedene Förderoptionen zur Verfügung:
- Zuschuss Lüftungsanlage als Einzelmaßnahme: Antrag bei BAFA
- Kredit Lüftungsanlage als Einzelmaßnahme: Antrag bei KfW
- Komplettsanierung/Neubau: Anträge sowohl bei BAFA als auch bei KfW möglich
Die förderfähigen Maßnahmen der BAFA-Förderung umfassen den Einbau, Austausch und die Optimierung von Lüftungsanlagen in einem Bestandsgebäude. Dabei werden sowohl zentrale als auch dezentrale Lüftungsanlagen mit einer Wärmerückgewinnung ab 80 % gefördert. Zudem sollte die Lüftungsanlage mindestens zum Feuchteschutz des Gebäudes beitragen und gemäß der aktuellen Ökodesign-Richtlinie umweltgerecht gestaltet sein. Neu im Jahr 2023 ist, dass auch Materialkosten von Eigenleistungen entsprechend der geltenden Sätze gefördert werden.
Eine Voraussetzung für eine BAFA-Förderung ist, dass ein Energie-Effizienz-Experte in die Sanierungsarbeiten einbezogen wird. Dieser kann eine Fachunternehmererklärung erstellen und damit bestätigen, dass die Lüftungsanlage die geforderten Anforderungen erfüllt. Zudem können die Experten ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erstellen, das die Grundlage für den Antrag bildet. Die BAFA fördert bis zu 15% der Kosten für eine Sanierung, die den Einbau einer Lüftungsanlage einschließt. Die Mindestfördersumme beträgt dabei 2.000 €. Die Höchstgrenze des Zuschusses liegt bei 60.000 €. Zusätzlich kann ein Bonus von 5 % erhalten werden, wenn die Lüftungsanlage Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist. Ein solcher Plan kann von einem Energie-Effizienz-Experten erstellt werden und stellt die notwendigen Sanierungsmaßnahmen für ein Gebäude über einen langfristigen Zeitraum dar. Die BAFA bezuschusst außerdem die Fachplanung und Baubegleitung Ihrer Lüftungsanlage zu 50%. Die KfW bietet auch eine Förderung für Lüftungsanlagen an. Diese umfasst einen Zuschuss oder einen Kredit für den Einbau einer neuen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Der Zuschuss beträgt bis zu 35% der förderfähigen Kosten, während der Kredit bis zu 50.000 € betragen kann. Beide Optionen können für den Einbau einer Lüftungsanlage in einem bestehenden Gebäude oder in einem Neubau genutzt werden. Die KfW-Förderung hat ähnliche Voraussetzungen wie die BAFA-Förderung, einschließlich der Anforderung, dass die Lüftungsanlage zum Feuchteschutz des Gebäudes beiträgt und eine Wärmerückgewinnung von mindestens 80 % aufweist. Bitte beachten Sie, dass die genannten Fördermöglichkeiten und -bedingungen sich ändern können und es daher wichtig ist, die aktuellen Informationen auf den jeweiligen Websites der BAFA und KfW zu überprüfen.
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